Impressum, Datenschutzerklärung und Hinweise:
Stand: 08.11.21
Autor: Gerhard Knobloch, Sieglindestraße 40a, 95445 Bayreuth, Telefon Null-Neun-Zwei-Eins-13995.
Meine rein privaten und unabhängigen Seiten dienen keinerlei kommerziellen Zwecken.
Rechte an meinen Bildern und Texten gab und gebe ich nach Rücksprache gegen die Vereinbarung ab, dass der Nutzer den Gegenwert einer gemeinnützigen Organisation spendet.
Der Code meiner Seiten enthält keine Skripte (z.B. Java), setzt selbst keine Cookies, bindet keine Tracker, Analyseroutinen o.ä. ein, erfragt und speichert weder personenbezogene noch sonstige Daten, bietet keine Kontaktformulare an, ermittelt und nutzt keine Informationen zu Betriebssystem, Browser, Bildschirmauflösung, Emailprogramm des Besuchers usw. und greift in keiner Weise in dessen System ein.
Nur die vom Besucher selbst angeforderten Dateien werden direkt vom Server der Telekom auf das Gerät des Nutzers übertragen.
Um überhaupt zu funktioneren, müssen zwischen Server und Besuchersystem zwingend Daten hin- und herfließen, auf die ich jedoch keinerlei Zugriff habe.
Ihr Browser (Internet Explorer, Firefox, Chrome, ...) lädt den Quellcode der jeweiligen Seite vom Server und baut den Anweisungen des Codes (bei mir nur HTML und CSS) entsprechend die Seite auf.
Der Server setzt eventuell Cookies, speichert zeitlich begrenzt Ihre IP-Adresse, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage, Adressen der aufgerufenen Seiten, die aufgerufenen Dateinamen, die Datenmenge, Art und Version von Browser und Betriebssystem; diese Daten werden als monatliche Summen-Statistiken anonym und keinesfalls personenbezogen im Server für mich bereit gehalten.
Ich gebe diese Informationen nicht an Dritte ab.
Meine Seiten sind nicht mit HTTPS über ein SSL- bzw. TLS-Zertifikat verschlüsselt.
Browser zeigen dies z.B. mit dem Hinweis "Verbindung ist nicht sicher" an.
Weil bei mir jedoch keinerlei sensible Daten wie Kreditkartennummern, Kontodaten, Emailadressen usw. abgefragt oder übertragen werden, habe ich wegen der Kosten und neuerlicher Unsicherheiten auf ein Zertifikat verzichtet.
Der Server der Telekom, auf dem meine Seiten liegen, erhebt/empfängt zwar die IP-Adressen der Besucher automatisch, gibt jedoch die IP-Adressen meiner Besucher nur pseudonymisiert an mich weiter; somit sind mir keinerlei Rückschlüsse auf die realen Besucher meiner Website möglich.
Die Pseudonymisierung ist jedoch einmalig - besucht derselbe Besucher mit derselben IP-Adresse meine Homepage im Kalendermonat erneut, wird er möglicherweise wieder erkannt und ihm bei diesem weiteren Besuch dieselbe pseudonymisierte IP-Adresse zugewiesen wie beim ersten Besuch.
Ich stelle nur seriöse und ausgesuchte weiterführende links ein, die ich regelmäßig auf problematische Inhalte durchsehe und nötigenfalls lösche.
Verlinken ist nach EuGH ohne "Gewinnerzielungsabsicht und ohne Kenntnis eventueller Rechtswidrigkeit der Zielseite" erlaubt (Gerichtshof der Europäischen Union, PRESSEMITTEILUNG Nr. 92/16 Luxemburg, den 8. September 2016).
Beschwerden hinsichtlich Text, Bild und Verlinkung usw. bearbeite ich zeitnah und kooperativ; somit sind Abmahnungen nicht nötig und wären eindeutig unverhältnismäßig.
Gut zu erkennende Personen auf den Fotos werden gefragt, ob sie einverstanden sind, dass das Bild auf meinen Seiten eingestellt wird.
Wenn gewünscht, werden Personen auf Fotos unkenntlich gemacht oder das Bild ganz gelöscht - dazu reicht ein Anruf bei mir oder ein Email.
Fotografieren von Personen und DSGVO (Datenschutzgrundverordnung): Link zur Stellungnahme des Datenschutzbeauftragten vom 09.05.18.
Meine Fotos wurden umcodiert und tragen somit nicht mehr den wirklichen Zeitstempel der Aufnahme.
Fotogenehmigung erforderlich?
Der Eigentümer eines Grundstücks kann Herstellung und/oder Verwertung von Fotos seiner Gebäude untersagen, falls diese von seinem Grundstück aus aufgenommen wurden. Der BGH wies 2010 darauf hin, dass der Inhaber des Hausrechts bestimmen könne, ob und unter welchen Voraussetzungen jemand sein Grundstück betritt. Daher stünde ihm auch das Recht zu, zu entscheiden, wer zur Anfertigung und Verwertung von Fotografien berechtigt ist, die von seinem Grundstück aus aufgenommen wurden.
Theoretisch müsste der Eigentümer an allen Eingängen darauf hinweisen, dass er Fotografieren nur nach Genehmigung erlaubt; ein Hinweis irgendwo im Internet dürfte nicht ausreichen;
siehe zum Beispiel die "Fotogenehmigung" der Bayerischen Schlösserverwaltung.
Es ist jedoch ohne Genehmigung erlaubt, das Objekt von öffentlichen Plätzen aus zu fotografieren.
Der BGH hatte in einem Rechtsstreit (Urt. v. 09.03.1989, Az. I ZR 54/87) bereits 1989 Abwehr- und Zahlungsansprüche des Eigentümers wegen des ungenehmigten Fotografierens verneint. Das bloße Fotografieren beeinträchtige den Eigentümer nicht in seiner Nutzung. Deswegen ist nicht gerechtfertigt, anders als bei tatsächlichen Einwirkungen auf die Sache, andere von der Aufnahme auszuschließen.
Mein Quellcode ist ohne sogenannten "Homepage-Baukasten" von Hand mit dem Texteditor des Betriebssystems geschrieben; getestet mit Firefox, Chrome, Dolphin und Epiphany in den Betriebssystemen Linux und Android auf PCs und Smartphones.
Sollten bei Ihrer Konfiguration Probleme auftreten, informieren Sie mich bitte.
Der übersichtliche und verständliche Quellcode der jeweiligen Seite kann angesehen werden, indem man mit dem Mauszeiger auf eine freie (kein Bild, kein Link) Stelle fährt, die rechte Maustaste einmal drückt und in der entstehenden Liste mit Mausklick links "Seitenquelltext", "Quellcode ansehen" o.ä. auswählt.
Die zum Download eingestellten Basicprogramme können je nach Konfiguration Ihres Systems auch bei regelrechtem Einsatz von FreeBasic in sehr seltenen Fällen unter bestimmten Umständen zum Absturz des Systems führen und einen Neustart (ggf. hard reset) erforderlich machen - ist halt "Chaos"-Mathematik ... :-)
Und hier zu sehr wichtigen Informationen zu Internetsicherheit und Datenschutz.
Wenn Ihr Browser so eingestellt ist, das er Seiten bei jedem neuem Öffnen nicht automatisch neu lädt, sollten Sie das zwischendurch manuell erledigen (gebogener Pfeil rechts oder links neben dem Linkfenster). Ansonsten zeigt er früher schon mal aufgerufene und dann auf dem PC gespeicherte und damit eventuell veraltete Seiten an.
Anregungen, Ideen, Verbesserungsvorschläge und Hinweise zu Fehlern sind willkommen.
Wie Fotos anschauen:
Die kleinen Vorschaubilder anklicken - das Bild öffnet sich größer in neuem Fenster - dort das Bild nochmal anklicken - es erscheint in voller Auflösung (wenn die Originalauflösung größer als die des Bildschirmes ist) - eventuell noch das Fenster maximieren.
Kopieren und herunter laden:
Bild wie beschrieben auf volle Auflösung - Mauszeiger auf Bild - rechte Maustaste einmal klicken - aus entstehender Liste mit linker Maustaste "Grafik/Bild speichern unter" wählen.
Sie möchten hochwertige Fotoabzüge:
Die Auflösung der meisten Fotos auf meinen Seiten wurde reduziert, um die Ladezeiten zu verkürzen, falls kein oder nur langsames DSL vorhanden ist.
Wenn Sie Fotos in Originalqualität nutzen wollen, schreiben Sie mir bitte eine Email oder rufen an.
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